Schulungen Brandschutztüren und Feststellanlagen

Schulungen Brandschutztüren und Feststellanlagen


Schulungen Brandschutz mit Abschlusszertifikat

Unser Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen

Brandschutztüren und Feststellanlagen sind integraler Bestandteil des Brandschutzes.

Um ihre Funktion dauerhaft sicherzustellen, ist eine regelmäßige Prüfung durch den Betreiber durchzuführen.

Nach erfolgreichen Abschluss des 2-tägigen Seminars haben sie die Befähigung zur Fachkraft für Feststellanlagen.

Schulungen

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Mit Absschlusszertifikat

Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen

Die Verpflichtung zur Prüfung von Brandschutztüren /-toren ist in den Landesbauordnungen (LBO), den bauaufsichtlichen Zulassungen und den Leistungsbeschreibungen der CE Türen (DIN-EN 16034) festgeschrieben.

Das Seminar vermittelt Grundlagen über den Brandschutz sowie die Vorgaben für die Montage, Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen.

Brandschutztüren müssen oft auf Grund von Produktionsabläufen oder aus organisatorischen Gründen offengehalten werden. Um im Brandfall ein einwandfreies Schließen der Türen zu gewährleisten, werden Feststellanlagen (FSA) an den Brandschutztüren installiert.

Wird eine Brandschutztür mit einer zugelassenen Feststellanlage ausgerüstet müssen zusätzlich die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden.

Es besteht die Möglichkeit eine schriftlichen Prüfung abzulegen, um die Befähigung zur Fachkraft für Feststelleanlagen gemäß DIN 14677 zu erlangen.

Das Seminar wird durch einen Praxisteil in der Tagungsstätte ergänzt.

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Brandschutztüren und Brandschutztore:
  • Motivation für den Brandschutz im Betrieb
  • Beispiele für Großschadensereignisse und deren Auswirkung / Brandursachenstatistik
  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Bauordnungsrecht (Musterbauordnung, Landesbauordnung, Sonderbauverordnung)
  • Arbeitsstätten Verordnung und Chemikalienrecht
  • Gliederung des Brandschutzes
  • Normen
  • Brandschutztüren nach DIN 18081, DIN 18082 und DIN 18084
  • Brandschutztüren nach DIN 4102 mit Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt (Ü-Zeichen)
  • Brandschutztüren nach DIN EN 16034 (CE-Kennzeichnung)
  • Einbau von Brandschutztüren
  • Erfassung der Türen (Kataster)
  • Wiederkehrende Prüfung und Wartung sowie Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Praxisbeispiele über Mängel an Brandschutztüren und Best Practice

Wissen .

Fachkraft für Feststellanlagen:

  • Inhalte der DIBt-Richtlinien, DIN EN 14637 und DIN EN 14677
  • Zulassungsverfahren für Feststellanlagen
  • Aufbau und Funktion der Feststellanlage
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt Berlin
  • Abnahme der Feststellanlage und Dokumentation
  • Pflichten des Betreibers nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Befähigte Person nach TRBS 1203
  • Prüfintervalle und Instandhaltungsmaßnahmen und deren Dokumentation
  • Praxisbeispiele
 

Praktischer Teil:

Rundgang in der Tagungsstätte / Betrieb zur praktischen Umsetzung der theoretischen Inhalte. Durchführung von Prüfungen an Brandschutztüren und Feststellanlagen durch die Teilnehmer.

Erfolgskontrolle:

Möglichkeit zur Teilnahme an dem schriftlichen Abschlusstest zur Erlangung der Qualifikation „Fachkraft für Feststellanalgen nach DIN EN 14466 Teil 2“.

Agenda Brandschutztüren / Fachkraft für Feststellanlagen

Feuerschutzabschlüsse sind Bauteile, die für die Brandsicherheit eines Gebäudes oder einer Produktionsanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Brandschutztüren sind selbst-schließende Abschlüsse, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Öffnungen in Wänden verhindern. Dies setzt einen regelkonformen Einbau gemäß der Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) voraus. Damit die Funktion auch nach dem Einbau gewährleistet ist, ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung zwingend erforderlich. Feststellanlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung werden eingesetzt, wenn es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, Feuerschutzabschlüsse (z.B. Brandschutztüren) offen zu halten. Sie gewährleisten die Eigenschaft „selbstschließend“ bei Feuerschutzab-schlüssen, wenn die Vorgaben der Einbauvorschriften eingehalten und eine regelmäßige Überprüfung und Wartung durchgeführt werden. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Prüfung, werden die Voraussetzung für die Anforderung an die Fachkraft für Feststellanlagen (DIN 14677-2) erfüllt. Das Seminar vermittelt anschaulich die rechtlichen Grundlagen und die Durchführung der Prüfung mit Beispielen aus der Praxis. Die Teilnehmer kennen nach dem Seminar die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung und die Prüfpunkte für die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen sowie die Beurteilung der Prüfergebnisse.

Preis: 890,00 € zzgl. MwSt

1. Tag: Dauer 9-17 Uhr 2. Tag: Dauer 9-17 Uhr Termine finden Sie bei den Standorten

Zielgruppe

Brandschutzbeauftrage, Brandschutztechniker, Mitarbeiter der Instandhaltung, Haustechniker, Mitarbeiter von Betriebs- und Werkfeuerwehren, Mitarbeiter Industrial Real Estate und Facility Management, Betreiber von Gebäuden und Produktionsanlagen. Fachliche Voraussetzung (Fachkraft für Feststellanlagen): Abgeschlossene Berufsausbildung (IHK oder vergleichbare Berufsausbildung) nach Vorgaben der TRBS 1203.

Mit Abschlusszertifikat

Nach jedem Seminar Brandschutztüren und Feststellanlagen erhalten Sie ein aussagekräftiges Abschlusszertifikat. Es beinhaltet die behandelten Themen und dokumentiert die erfolgreiche Teilnahme. Wir bieten Webinar zu dem Thema an.

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Unser Team freut sich auf Sie!

Eine Brandschutz Inhouse Schulung nach Ihren Wünschen:

Gerne bieten wir Ihnen die Schulungen auch als Inhouse Schulungen bei Ihnen im Unternehmen an. Wir versprechen Ihnen eine praxisnahe Weiterbildung mit Spaß und Erfolg! Unser Team freut sich auf Sie!

Mehr Infos und Beratung erhalten Sie beim BIW:
Ansprechpartnerin Annette Wenning 02871-239507-8

Benutzen Sie gerne das Kontaktformular und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.
Die Dauer der Schulungen wird auf die betriebsinternen Bedürfnisse zugeschnitten.

Juristin und Compliance Officer Nicole Biermann-Wehmeyer.

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Juristin und Compliance Officer Nicole Biermann-Wehmeyer.

Dozentin Juristin
Compliance Officer
Nicole Biermann-Wehmeyer